I. Kurse und Veranstaltungen

Die Ballettschule BALANCÉ (im folgenden Ballettschule) bietet Tanz- und Bewegungskurse sowie ähnliche Veranstaltungen für Einzelpersonen und Gruppen gemäß der jeweils geltenden Preisliste an. Die Ballettschule kann organisatorische oder sonstige Änderungen der Kursprogramme vornehmen, soweit Gleichwertigkeit erhalten bleibt. Die Ballettschule verpflichtet sich zur fachgerechten Durchführung der Kurse, jedoch nicht zur Erzielung eines bestimmten Ausbildungs- oder sonstigen Erfolges. Die Teilnahme an den Kursen ist nicht übertragbar.

II. Termine

Die Kurse und Workshops finden an den angegebenen Terminen statt, jedoch nicht an gesetzlichen Feiertagen und in den brandenburgischen Schulferien.

III. Absage von Kursen oder Workshops

Die Ballettschule behält sich vor Kurse und Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl oder sonstigen wichtigen Gründen abzusagen. Bezahlte Gebühren sind in diesem Falle – soweit nicht anteilig verbraucht - zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.

IV. Ausfälle

  1. Feiertags- und ferienbedingte Ausfälle von Kursstunden sowie vom Teilnehmer – auch unverschuldet – nicht wahrgenommene Kursstunden wirken sich nicht gebührenmindernd aus. Entfallen Kursstunden aus Gründen, die die Ballettschule zu vertreten hat, so hat der Teilnehmer Anspruch auf Erstattung der anteiligen Gebühr. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche ist ausgeschlossen.

  2. Soweit Kurse auf Grund von behördlichen Verboten (Pandemie etc.) nicht in den Räumen der Ballettschule durchgeführt werden können, werden diese durch die Ballettschule online durchgeführt. Die Teilnehmer erhalten dann einen Link zur Teilnahme an den Kursen.

V. Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr bei Kursen ist jeweils monatlich im Voraus zu entrichten. Der Teilnehmer erteilt der Ballettschule eine Einzugsermächtigung.

VI. Hausrecht

Die Mitarbeiter der Ballettschule üben in den Räumen das Hausrecht aus. Ihren Weisungen ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung kann der Teilnehmer entschädigungslos der Räume verwiesen werden.

VII. Haftung und Aufsichtspflicht

  1. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht durch die Personensorgeberechtigten auf die Ballettschule erfolgt ausschließlich für die Dauer der unmittelbaren Unterrichtszeit.

  2. Für Personen – oder Sachschäden haftet die Ballettschule nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VIII. Kündigung

  1. Das Vertragsverhältnis kann – soweit es sich nicht von Anfang an um befristete Sonderkurse handelt, die vor Beendigung nicht kündbar sind – mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Monatsende gekündigt werden.

  2. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

  3. Fristlose Kündigungen wegen der Durchführung von Onlinekursen auf Grund eines behördlichen

    Verbotes der Durchführung von Präsenzveranstaltungen sind ausdrücklich nicht möglich.

IX. Urheberrecht

  1. An von der Ballettschule entwickelten Kursprogramme, Choreografien, Einstudierungen usw. behält sich diese alle Urheber- und sonstigen Rechte vor.

  2. Der Teilnehmer stimmt audiovisuellen Aufzeichnungen von Veranstaltungen, Kursen, Workshops usw. und deren Veröffentlichung aufgrund dieses Vertrages durch die Ballettschule zu.

  3. Sämtliche diesbezügliche Verwertungsrechte werden vom Teilnehmer auf die Ballettschule übertragen.

X. Datenschutz

  1. Der Teilnehmer stimmt der elektronischen Speicherung seiner personenbezogenen Daten durch die Ballettschule zu.

  2. Für die Onlinekurse nutzt die Ballettschule das Tool Zoom, um LIVE ONLINE Kurse durchführen zu können. Zoom ist ein Service der Zoom Video Communications, Inc., die ihren Sitz in den USA hat. Zoom ist Teilnehmer des EU-U.S. Privacy Shield und hat sich hiernach zur Einhaltung der EU-Datenschutzregeln nach der DS-GVO verpflichtet.

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Sitz der Ballettschule. Als Gerichtsstand wird – soweit zulässig – dass örtlich zuständige Amtsgericht in Fürstenwalde vereinbart.

XII. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht betroffen. Unwirksame Bestimmungen sind durch eine neue Regelung, durch die der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck möglichst weitgehend erreicht wird, zu ersetzen.

Stand: Dezember 2020

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